AGB
Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik & Internet - Design - Leistungen zwischen der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer und dem Aufraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2
Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Designer ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3
Alle Vereinbarungen, die zwischen der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer und dem Auftragsgeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
2.
Urheberrechte und Nutzungsrechte
2.1
Jeder der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollen. Damit stehen der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
2.3
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer , eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design - Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.4
Die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Sowie nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer .
2.5
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diese über.
2.6
Die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer 100% der vereinbarten, beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design - Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
2.7
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.
Vergütung
3.1
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für Design - Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design - Leistungen SDSt/AGD(neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2
Die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die übernahme der Kosten.
4.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.
Fälligkeiten von Vergütung, Abnahmen
5.1
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2
Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen - künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeit, 1/3 nach Ablieferung.
5.4
Bei Zahlungsverzug kann die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6.
Eigentumsvorbehalte
6.1
An Endwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2
Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht benötigt, unbeschädigt an die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers.
7.
Digitale Daten
7.1
Die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgebe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2
Hat die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
8.
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer Korrekturmuster vorzulegen.
8.2
Die Produktionsüberwachung durch die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei übernahme der Produktionsüberwachung ist die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
9.
Gewährleistung
9.1
Die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit großmöglichster Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
10.
Haftung
10.1
Die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer haftet - sofern der Vertrag keine anders lautende Regelung trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangene Gewinne ausgeschlossen. Die außerdem auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an dritte erteilt werden, übernimmt die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, sowie die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer kein Auswahlverschulden trifft. Sie tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3
Sofern die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihm zustehende Gewährleistung-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter, oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4
Der Auftraggeber stellt die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführung durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer .
10.7
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit haftet die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer nicht.
11.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
11.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer übergebener Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
12.
Schlussbestimmung
12.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort der Sitz der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer .
12.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4
Der Gerichtsstand ist der Sitz der schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer , sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die schning.net I K.Goerig -Einzelunternehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand: 17. Juli 2006